Zusammenhang zwischen der Finanzberichterstattung und dem Rechnungswesen
Die Finanzberichterstattung ist der wesentliche Zweck des Rechnungswesens. Während sich der Begriff Rechnungswesen insbesondere auf die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung von finanziellen Informationen bezieht, bedeutet Finanzberichterstattung insbesondere die Kommunikation von finanziellen Ergebnissen. Die Finanzberichterstattung gehört zu den Aufgaben des CFO und kann als ein Bestandteil des Rechnungswesens betrachtet werden.
Die Finanzberichterstattung erfolgt sowohl für externe als auch für interne Zwecke. Für externe Adressaten erfolgt sie im Wesentlichen auf Grund rechtlicher Anforderungen. Für interne Adressaten erfolgt sie im Wesentlichen auf Grund betriebswirtschaftlicher Anforderungen.
Management Reporting
Die Finanzberichterstattung für interne Zwecke wird häufig als Management Reporting bezeichnet. Es bezieht sich auf die Erstellung und Präsentation von Informationen und Berichten, die als Basis für Entscheidungen des Managements dienen.
Es ist deshalb sehr wichtig, dass die bereit gestellten Informationen überhaupt zu einer besseren Entscheidungsfindung geeignet sind.
„Standardisierte Kennzahlen können nur einen ersten Überblick geben.“
Es muss überlegt, ob eine Standard-BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) als sehr einfaches Instrument des Management Reporting überhaupt die entscheidungsrelevanten Informationen bereitstellen kann.
Wesentlich wertvoller ist das Management Reporting, wenn es unternehmensindividuell ausgestaltet ist und die entscheidenden Kennzahlen des Geschäftsmodells beinhaltet. Die Erarbeitung wird durch Finanzanalyse gewährleistet.
Basis der im Management Reporting bereitgestellten Informationen und Berichte sind im Wesentlichen die Finanzbuchhaltung und das Controlling.
Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung
Die Finanzberichterstattung für externe Zwecke wird im Wesentlichen durch die Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfüllt. Die Umsetzung der laufenden Finanzbuchhaltung ist Ausgangspunkt für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung des Unternehmens.
Für ein typisches deutsches Mittelstandsunternehmen sind die Vorschriften des Handelsrechts und des Steuerrechts maßgeblich. Der Jahresabschluss besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz, dem Anhang und je nach Größe des Unternehmens gegebenenfalls dem Lagebericht.
Die Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses muss innerhalb vorgegebener Fristen erfolgen.
Die Veröffentlichung dient insbesondere der Befriedigung der Informationsbedürfnisse von externen Interessenten.
Daneben dienen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss auch zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für steuerliche Zwecke.
Der CFO ist für die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften und für die formelle Richtigkeit des Jahresabschlusses verantwortlich.
Weitere Zwecke der Finanzberichtserstattung
Neben der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für allgemeine externe Interessenten, muss der CFO auch die Anforderungen bestimmter externer Stakeholder befriedigen, die darüber hinaus gehende Informationsbedürfnisse haben.
Dabei handelt es sich insbesondere um Investoren von Fremd- und Eigenkapital, beispielsweise Banken oder Minderheitengesellschafter. Bei der Aufgabe der Finanzberichterstattung für diese Investoren gibt es Überschneidungen mit einer anderen Hauptaufgabe des CFO, nämlich der Finanzkommunikation.
Im Rahmen des Stakeholder Reporting (auch Nachhaltigkeits- oder CSR-Reporting) werden neben der Veröffentlichung von beispielsweise Nachhaltigkeitsberichten, Umweltauswirkungsberichten und Berichten zur Unternehmensverantwortung (CSR) teilweise auch finanzielle Informationen bereitgestellt, für die der CFO die Verantwortung übernimmt.